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   BVerwG, 07.05.2013 - 1 WDS-VR 14.13   

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BVerwG, 07.05.2013 - 1 WDS-VR 14.13 (https://dejure.org/2013,15013)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.2013 - 1 WDS-VR 14.13 (https://dejure.org/2013,15013)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 1 WDS-VR 14.13 (https://dejure.org/2013,15013)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die "Querversetzung" eines Soldaten auf einen Dienstposten der gleichen Besoldungshöhe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 3 Abs. 2; WBO § 17 Abs. 6 S. 3
    Anforderungen an die "Querversetzung" eines Soldaten auf einen Dienstposten der gleichen Besoldungshöhe

  • rechtsportal.de

    WBO § 3 Abs. 2 ; WBO § 17 Abs. 6 S. 3
    Anforderungen an die "Querversetzung" eines Soldaten auf einen Dienstposten der gleichen Besoldungshöhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11

    Kriterien für ein dienstliches Bedürfnis einer Wegversetzung und Zuversetzung

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 1 WDS-VR 14.13
    Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 21.05 - Rn. 27 und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 31.11 - Rn. 21; ebenso Nr. 5 Buchst. a der Versetzungsrichtlinien).

    Dass die Übertragung eines neuen Dienstpostens unter Umständen eine Einarbeitung und gegebenenfalls eine Schulung erfordert, stellt keinen Grund dar, von einer dienstlich gebotenen Versetzungsentscheidung abzusehen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -, vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 31.11 - Rn. 27).

    Bei einer Besetzungsentscheidung, die - wie hier - eine "Querversetzung" auf einen Dienstposten der Besoldungshöhe betrifft, die dem vom Betroffenen zuvor innegehabten Dienstposten entspricht, ist der Dienstherr nicht verpflichtet, einen Eignungs- und Leistungsvergleich zwischen verschiedenen in Betracht kommenden Kandidaten nach Maßgabe des Art. 33 Abs. 2 GG und des § 3 Abs. 1 SG durchzuführen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 37.09 - BVerwGE 136, 204 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 56 und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 31.11 - Rn. 29).

    Die Frage, ob der zuständige Vorgesetzte oder die personalbearbeitende Stelle einen Soldat dienstlich bestmöglich einsetzt, berührt diesen nicht in seinen Rechten (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 31.11 - Rn. 29 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 1 WDS-VR 14.13
    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2 ), wie sie sich hier insbesondere aus den Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 (VMBl S. 76) in der zuletzt am 9. Juni 2009 (VMBl S. 86) geänderten Fassung (Versetzungsrichtlinien) ergeben.

    Die gerichtliche Kontrolle ist insoweit darauf beschränkt festzustellen, ob bei der Eignungsfeststellung ein unrichtiger oder unvollständiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, der Begriff der Eignung verkannt worden ist, sachfremde Erwägungen angestellt wurden, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder Verfahrensvorschriften missachtet wurden (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 27. Februar 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 37.09

    Förderungsbewerber; Grundsatz der Bestenauslese; Konkurrentenstreitigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 1 WDS-VR 14.13
    Bei einer Besetzungsentscheidung, die - wie hier - eine "Querversetzung" auf einen Dienstposten der Besoldungshöhe betrifft, die dem vom Betroffenen zuvor innegehabten Dienstposten entspricht, ist der Dienstherr nicht verpflichtet, einen Eignungs- und Leistungsvergleich zwischen verschiedenen in Betracht kommenden Kandidaten nach Maßgabe des Art. 33 Abs. 2 GG und des § 3 Abs. 1 SG durchzuführen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 37.09 - BVerwGE 136, 204 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 56 und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 31.11 - Rn. 29).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung;

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 1 WDS-VR 14.13
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte bzw. die zuständige Dienststelle der Bundeswehr über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01

    Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 1 WDS-VR 14.13
    Die Frage, ob der zuständige Vorgesetzte oder die personalbearbeitende Stelle einen Soldat dienstlich bestmöglich einsetzt, berührt diesen nicht in seinen Rechten (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 31.11 - Rn. 29 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 1 WDS-VR 14.13
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte bzw. die zuständige Dienststelle der Bundeswehr über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08

    Eignung; Verwendung; Verwendungsaufbau; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung.

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 1 WDS-VR 14.13
    Diese Ermessensentscheidung kann vom Wehrdienstgericht nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte bzw. die zuständige Dienststelle den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm bzw. ihr insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO; Beschluss vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Rn. 29 ).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei truppendienstlichen Angelegenheiten -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 1 WDS-VR 14.13
    Dass die Übertragung eines neuen Dienstpostens unter Umständen eine Einarbeitung und gegebenenfalls eine Schulung erfordert, stellt keinen Grund dar, von einer dienstlich gebotenen Versetzungsentscheidung abzusehen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -, vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 31.11 - Rn. 27).
  • BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 1 WDS-VR 14.13
    Dass die Übertragung eines neuen Dienstpostens unter Umständen eine Einarbeitung und gegebenenfalls eine Schulung erfordert, stellt keinen Grund dar, von einer dienstlich gebotenen Versetzungsentscheidung abzusehen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -, vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 31.11 - Rn. 27).
  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05
    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 1 WDS-VR 14.13
    Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 21.05 - Rn. 27 und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 31.11 - Rn. 21; ebenso Nr. 5 Buchst. a der Versetzungsrichtlinien).
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